Recherche - Wie gründet man einen Verein #2
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Verein Gründung in Österreich - was brauchen wir, was dürfen wir?
ChatGPT:
In Österreich ist die Vereinsgründung vergleichsweise unkompliziert, aber es gibt klare rechtliche Vorgaben (Vereinsgesetz 2002). Ich fasse dir die wichtigsten Punkte zusammen:
Mindestens 2 Personen (natürliche oder juristische Personen) zur Gründung.
Die Mitglieder müssen handlungsfähig sein (volljährig).
Du brauchst eine Vereinserklärung oder Statuten (Satzung). Diese müssen enthalten:
Name des Vereins (darf nicht irreführend oder schon vergeben sein → Vereinsregister prüfen).
Sitz des Vereins (Adresse in Österreich).
Zweck des Vereins (z.B. „Förderung von Wissen im Bereich Urban Survival, Nachhaltigkeit und Eigenversorgung“).
Tätigkeiten zur Zweckerreichung (z.B. Workshops, Publikationen, Vorträge).
Mittel zur Zweckerreichung (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Verkauf von Info-Material, evtl. Affiliate-Einnahmen).
Mitgliedschaftsregeln (Aufnahme, Austritt, Ausschluss).
Organe: mind. Vorstand (Obmann/Obfrau, Kassier, Schriftführer) und Mitgliederversammlung.
Rechnungsprüfung (ab bestimmter Größe verpflichtend).
Statuten erstellen
Gründungserklärung unterschreiben (alle Gründungsmitglieder).
Meldung an die Vereinsbehörde (in der Regel Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat am Vereinssitz).
Formular + Statuten einreichen.
Behörde prüft auf Rechtmäßigkeit.
Entstehung des Vereins
Nach 4 Wochen ohne Untersagung automatisch „zur Kenntnis genommen“.
Oder sofort, wenn die Behörde eine Bestätigung ausstellt.
Darf gemeinnützig sein → Steuerbegünstigung, aber strenge Regeln für Mittelverwendung.
Darf auch wirtschaftlich tätig sein (z.B. Verkauf von E-Books, Affiliate), solange es dem Vereinszweck dient und nicht der Hauptzweck ist. Sonst kann die Finanz ein Gewerbe verlangen.
Buchhaltungspflicht: Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Ab bestimmter Größe Jahresabschluss.
Mitgliederversammlung: mind. 1x pro Jahr.
Meldung an Vereinsregister: Änderungen im Vorstand, Adresse, Statutenänderung müssen gemeldet werden.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind in der Regel steuerfrei (wenn ordnungsgemäß verwendet).
Einnahmen aus Verkauf (z.B. eBooks, Affiliate-Provisionen) → steuerpflichtig, außer sehr klein.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung bis 35.000 € Umsatz pro Jahr.
✅ Kurz gesagt:
2 Leute + Statuten = Verein möglich.
Behörde anmelden → automatisch nach 4 Wochen wirksam.
Einnahmen sind möglich, solange sie dem Vereinszweck dienen.
Bei Fokus auf Social Media, E-Books, Affiliate → am besten in den Statuten klar schreiben („Verbreitung von Wissen über Selbstversorgung und Krisenvorsorge durch Medien, Veranstaltungen, Publikationen…“).
📄 Muster-Statuten für den Verein „Autarkonauten – Verein für Urban Survival & Selbstversorgung“
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „Autarkonauten – Verein für Urban Survival & Selbstversorgung“.
Er hat seinen Sitz in [Ort, Adresse].
Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich, kann jedoch auch international wirken.
§2 Vereinszweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
die Förderung von Wissen und Fähigkeiten im Bereich Urban Survival, Krisenvorsorge, Autarkie und Nachhaltigkeit,
die Verbreitung von Informationen über Wasser- und Energieversorgung, Lebensmittelproduktion, Kommunikationstechnologien und DIY-Lösungen,
die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zur Selbstversorgung und Resilienz.
§3 Mittel zur Zweckerreichung
Ideelle Mittel:
Durchführung von Workshops, Kursen, Seminaren und Vorträgen,
Herausgabe von Publikationen, eBooks, Videos, Blogs und Social-Media-Beiträgen,
Aufbau und Betrieb von Online-Plattformen,
Kooperation mit anderen Vereinen, NGOs und Bildungseinrichtungen.
Materielle Mittel:
Mitgliedsbeiträge,
Spenden, Subventionen und Sponsoring,
Einnahmen aus Veranstaltungen,
Verkauf von Informationsmaterialien (z. B. Bücher, eBooks, Videos),
Einnahmen aus Affiliate-Partnerschaften und Werbekooperationen,
sonstige Einnahmen, die der Erfüllung des Vereinszwecks dienen.
§4 Arten der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder: Personen, die aktiv an der Vereinsarbeit teilnehmen.
Außerordentliche Mitglieder: Fördernde Mitglieder, die den Verein finanziell oder ideell unterstützen.
Ehrenmitglieder: Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft beginnt mit schriftlicher Bestätigung.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Ausschluss möglich bei vereinsschädigendem Verhalten.
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Teilnahme an Vereinsaktivitäten.
Stimmrecht in der Generalversammlung (ordentliche Mitglieder).
Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags (außer Ehrenmitglieder).
§8 Vereinsorgane
Generalversammlung,
Vorstand (mindestens: Obmann/Obfrau, Kassier, Schriftführer),
Rechnungsprüfer,
ggf. Schiedsgericht.
§9 Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins.
Findet mindestens einmal jährlich statt.
Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten (z. B. Statutenänderung, Vorstandswahlen).
§10 Vorstand
Besteht aus Obmann/Obfrau, Kassier, Schriftführer.
Wird von der Generalversammlung gewählt.
Führt die laufenden Geschäfte.
§11 Rechnungsprüfung
Zwei Rechnungsprüfer kontrollieren die Finanzgebarung.
Bericht an die Generalversammlung.
§12 Schiedsgericht
Zuständig für interne Streitigkeiten.
Besteht aus 3 Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden.
§13 Auflösung des Vereins
Nur durch Generalversammlung möglich.
Bei Auflösung oder Wegfall des bisherigen Vereinszwecks fällt das Vereinsvermögen – soweit möglich – an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlichem Zweck.
✅ Damit habt ihr eine rechtssichere Basis, die euch gleichzeitig erlaubt:
Social Media & Content-Produktion,
Affiliate-Einnahmen & eBooks (da explizit in §3 genannt),
Spenden und Sponsoring.
Darf ein Verein ein Amazon Affiliate sein?
ChatGPT:
Sehr gute Frage – das ist ein klassischer Grenzbereich zwischen Verein und Gewerbe in Österreich.
📌 Grundprinzip:
Ein Verein darf Einnahmen erzielen, auch durch Affiliate-Programme (z. B. Amazon PartnerNet).
ABER: Diese Einnahmen dürfen nicht der Hauptzweck des Vereins sein, sondern müssen dem Vereinszweck untergeordnet dienen.
Sobald die wirtschaftliche Tätigkeit im Vordergrund steht → Gefahr, dass die Finanz sagt: „Das ist ein Gewerbebetrieb“. Dann wäre eine eigene Firma (z. B. OG, GmbH oder Einzelunternehmen) nötig.
💡 Praktisches Beispiel
Erlaubt:
Ihr betreibt eine Vereins-Website mit Ratgebern, Survival-Artikeln und DIY-Anleitungen. Am Ende verlinkt ihr auf Amazon-Produkte → Einnahmen fließen in den Verein → werden für Vereinszwecke verwendet (z. B. Workshops, neue Ausrüstung, Öffentlichkeitsarbeit).
Problematisch:
Der Verein macht nichts anderes als Affiliate-Links posten, keine Workshops, keine Inhalte, kein Vereinsleben → dann wertet das Finanzamt das als Scheingewerbe.
📊 Steuerliche Folgen
Affiliate-Einnahmen = steuerpflichtige Einnahmen (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer, evtl. Umsatzsteuer).
Kleinunternehmerregelung: Bis 35.000 € Umsatz/Jahr → keine Umsatzsteuer.
Buchhaltungspflicht → Einnahmen/Ausgaben dokumentieren.
Wenn der Verein gemeinnützig anerkannt werden soll → Affiliate-Einnahmen können kritisch sein, weil die Gemeinnützigkeit gefährdet wird.
✅ Fazit
👉 Ja, ein Verein darf Amazon Affiliate sein, solange:
Es klar im Vereinszweck verankert ist (z. B. „Verbreitung von Wissen durch Publikationen & Online-Plattformen, Finanzierung durch Affiliate-Einnahmen“).
Die Affiliate-Einnahmen dem Vereinszweck dienen (nicht privat ausgeschüttet).
Es nicht der einzige Zweck ist (sonst → Gewerbe).
Wir sind 2-3 Personen und würden den Verein gerne Hauptberuflich betreiben. Können wir uns selber Gehälter auszahlen, und wie hoch dürfen die sein?
ChatGPT:
Sehr gute und wichtige Frage ⚡ – da geht es um den Spagat zwischen Vereinsrecht und Einkommen. Ich breche es für euch auf:
Ja, ein Verein darf Personen anstellen und bezahlen – auch eigene Vorstandsmitglieder.
Das muss mit dem Vereinszweck vereinbar sein und in den Statuten oder durch Beschluss klar geregelt sein.
Klassische Beispiele: Geschäftsführer, Trainer, Kursleiter, Projektleiter.
Ihr habt zwei Möglichkeiten:
Dienstvertrag (klassisches Angestelltenverhältnis)
Normaler Arbeitsvertrag zwischen Verein und Mitglied.
Sozialversicherungspflicht (ASVG).
Lohnsteuer wird abgeführt.
Werkvertrag / Honorarnote
Nur für konkrete Tätigkeiten (z. B. Erstellung eines eBooks, Durchführung eines Seminars).
Achtung: Gefahr von Scheinselbstständigkeit, wenn laufend und weisungsgebunden.
👉 Für „hauptberuflich betreiben“ → realistischer ist Anstellung über den Verein.
Kein fixes Limit im Vereinsgesetz.
ABER: Gehälter müssen angemessen sein und dürfen nicht wie eine „Gewinnausschüttung“ wirken.
Der Verein darf keinen Gewinn ausschütten → alles muss dem Zweck dienen.
Wenn ihr z. B. 80 % der Einnahmen für eigene Gehälter verwendet, wird die Finanzverwaltung misstrauisch.
💡 Praxis-Tipp:
Orientiert euch an branchenüblichen Gehältern (z. B. Bildungsbereich, NGO, Social Media Manager).
Wenn ihr Förderungen wollt → oft gilt die Grenze von max. ca. 3.000–4.000 € brutto/Monat als unproblematisch.
Sehr hohe Gehälter (z. B. 10.000 € für den Obmann) würden sofort nach „verdeckter Gewinnausschüttung“ riechen.
Der Verein wird dann zum Arbeitgeber → Lohnverrechnung, Dienstgeberabgaben, Sozialversicherung.
Für den Verein kann das bedeuten:
Pflicht zur doppelten Buchhaltung (wenn > 1 Mio. € Umsatz oder wenn wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb überwiegt).
Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer).
Für euch: ganz normaler Angestelltenstatus, mit allen Rechten & Pflichten.
Nebenjobs über den Verein (Honorare, kleine Anstellungen).
Ausgliederung in eine GmbH: Verein bleibt Träger für Community/Ideelles, GmbH macht den wirtschaftlichen Teil (Affiliate, eBooks, Kurse) → dort könnt ihr euch problemlos Geschäftsführer-Gehälter auszahlen.
✅ Fazit
Ja, ihr könnt euch Gehälter zahlen.
Keine starre Grenze → aber sie müssen realistisch & zweckgebunden sein.
Offiziell als Dienstnehmer anstellen → Lohnnebenkosten beachten.
Bei sehr hohen Beträgen → Gefahr, dass die Finanz den Verein als „Scheinfirma“ wertet.